MIV-Treffpunkte
Um dies zu erreichen, können pro Viertel bis zu vier MIV-Treffpunkte eingerichtet werden. Diese Treffpunkte werden offiziell vom Viertelmanager in die Viertelhomepage eingestellt und betreut.
Zweck eines Treffpunktes ist es, zu jeder Jahreszeit sowohl innen als auch außen Raum zur Verfügung zu stellen, in dem sich Mitglieder von MITTEN IM VIERTEL begegnen können.
Was kann ein MIV-Treffpunkt sein?
- Gastronomische Betriebe (Cafés, Kneipen, Bars, Restaurants, usw.)
- Gewerbliche Betriebe, wie z.B. Internetcafes, Tankstellen, Geschäfte mit Ruhezone, Bäckereien, Metzgereien.
- Ganzjähig geöffnete öffentliche Begegnungsstätten (z.B. Jugendzentren, Bürgertreffs, Seniorentreffs)
Folgende Ausstattung bekommen MIV-Treffpunkte zur Verfügung gestellt:
- Aufkleber für die Tür
- Schwarzes Brett für die Inserate
- MIV-Flyer
- einen kostenfreien Eintrag auf der Viertelhomepage
- Teilnahme an saisonalen Rabatt-Aktionen
Um einen MIV-Treffpunkt betreiben zu können, müssen folgende Grundvoraussetzungen gegeben sein:
- Zentrale zugängliche Lage
- Je länger die Öffnungszeiten umso besser ist der Betrieb / die Einrichtung geeignet.
- Der Treffpunkt sollte zu allen Jahreszeiten zugänglich sein, ob innen oder aussen.
- Der Betreiber des Treffpunktes sollte mit der Philosophie von MIV übereinstimmen.
- Dem Betreiber entstehen keine Kosten! Vielmehr darf er sich über neue Gäste und mehr Umsätze freuen.
Wer einen Treffpunkt vorschlagen möchte, oder seine Räumlichkeiten anbieten möchte, kann dies auf der Viertelhomepage unter der Rubrik "Treffpunkte" machen. Dieser Vorschlag wird automatisch an den entsprechenden Viertelmanger weitergeleitet, der sich dann mit dem Ansprechpartner in Kontakt setzen wird.
MITTEN IM VIERTEL garantiert nicht, dass alle vorgeschlagenen Treffpunkte als solche eingerichtet werden können. Z.b. wenn das Maximum von vier Treffpunkten pro Viertel bzw. Stadtteil überschritten wurde.
Die Laufzeit gilt immer vier Jahre und kann verlängert werden. Gibt es keine weiteren Anwärter in der Liste der vorgeschlagenen Treffpunkte, kann der Treffpunkt für vier weitere Jahre bestehen bleiben. Anwärter als Betreiber für einen Treffpunkt haben keine Garantie auf Zuteilung auch wenn sie den grundlegenden Bedingungen entsprechen und in der Warteliste oben stehen. Die Entscheidung betreffend der Vergabe der MITTEN IM VIERTEL Treffpunkte liegt ausschließlich in der Hand der Viertelmanager.
